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Infos zur Barrierefreiheit

Was bedeutet "Barrierefreiheit"?

Seit dem 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).

Nach §4 BGG bedeutet „Barrierefreiheit“ für Web-Inhalte:

"Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltet Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".

Nach § 11 des BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Auf Grund dieses Paragrafen hat das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.

Quelle: externer Link folgtGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

PDF Dokumente und Barrierefreiheit

Im Sinne der Barrierefreiheit sind PDF-Dokumente auf oekolandbau.de zum Teil nicht einwandfrei zugänglich.

Barrierearme Dateien werden als solche gekennzeichnet:

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